Barrierefreiheitserklärung
We Elevate ist bemüht, diese Website und die Elevate-App für alle Menschen nutzbar zu machen. Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit WCAG 2.1 Stufe AA teilweise vereinbar. Eine automatisierte Prüfung aller 34 veröffentlichten Seiten findet derzeit keine Verstöße gegen die Erfolgskriterien der Stufen A und AA. „Teilweise vereinbar” bleibt trotzdem die ehrliche Einstufung: Automatisierte Verfahren erfassen nur einen Teil möglicher Barrieren, und wesentliche Bereiche sind noch nicht manuell geprüft — siehe unten.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nach heutigem Kenntnisstand gilt:
- Die Videoinhalte der Video Academy haben noch keine Untertitel und keine Transkripte (WCAG 1.2.2, Stufe A).
- Noch nicht systematisch geprüft — und daher voraussichtlich mit weiteren Mängeln — sind die Ausgabe mit Screenreadern (NVDA, VoiceOver) sowie die Elevate-App für iOS und Android. Der Anmelde- und Kaufvorgang ist seit 13. August 2026 vollständig mit der Tastatur bedienbar und wird mit einem automatisierten Tastatur-Durchlauf geprüft.
Bereits behobene Punkte früherer Prüfungen führen wir hier nicht auf — diese Erklärung beschreibt den jeweils aktuellen Stand.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 5. August 2026 erstellt und zuletzt am 13. August 2026 überprüft. Grundlage ist eine automatisierte Prüfung mit axe-core gegen die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA. Geprüft wurden alle 34 veröffentlichten Seiten — öffentlicher Bereich, Anmeldung und Registrierung, Dashboards, Academy und sämtliche Trading-Werkzeuge.
Rückmeldung und Kontakt
Sie haben eine Barriere gefunden, die hier nicht genannt ist? Oder benötigen Sie einen Inhalt in einer zugänglichen Form? Schreiben Sie uns:
We Elevate Sales GmbH
Gewerbering 19/1/4, 3484 Grafenwörth, Österreich
E-Mail: office@we-elevate.at
Wir antworten so rasch wie möglich. Bitte beschreiben Sie kurz, um welche Seite es geht und was Sie daran gehindert hat — das hilft uns, den Punkt gezielt zu beheben.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsstelle wenden. Für Barrierefreiheitsanforderungen an Dienstleistungen privater Anbieter ist in Österreich das Sozialministeriumservice zuständig.
Stand: 13. August 2026